Die Emissionen sind innerhalb des Greenhouse Gas Protocols nach den Scopes 1, 2 und 3 aufgeteilt, die jeweils verschiedene Arten von Treibhausgas-Emissionen umfassen. Scope 1 beinhaltet direkte Emissionen eigener Energieanlagen. In Scope 2 werden Emissionen erfasst, die indirekt bei der Bereitstellung von Energie für das Unternehmen entstehen. Scope 3-Emissionen sind weitere indirekte Emissionen, die in der gesamten Wertschöpfungskette entstehen. Die Verteilung der Emissionen setzt sich im Fall der Neubauer Touristik folgendermaßen zusammen:
In die Berechnung der Treibhausgasemissionen werden die sieben vom Weltklimarat IPCC und im Kyoto-Protokoll festgelegten Haupttreibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), Perfluorcarbone (PFCs), Stickstofftrifluorid (NF3) und Schwefelhexafluorid (SF6) einbezogen.
Nicht jedes der sieben Haupttreibhausgase ist gleichermaßen wirksam. Methan ist z. B. 21-mal so klimaschädlich wie CO2, Distickstoffmonoxid 310-mal und Schwefelhexafluorid sogar 14.000-mal. Um die Emissionen miteinander zu vergleichen, werden daher alle Treibhausgase auf CO2 umgerechnet. Man spricht dann von CO2-Äquivalenten.
Die Umrechnung der erhobenen Verbrauchsdaten (wie z. B. Stromverbrauch oder Kraftstoffverbrauch) erfolgt mittels Emissionsfaktoren, welche die Emissionen je Einheit (z. B. je Kilowattstunde Strom oder Liter Benzin) angeben. Die Emissionsfaktoren stammen hauptsächlich vom DEFRA (Department for Environment, Food and Rural Affairs), aber auch aus der GEMIS Datenbank (Globales Emissions-Modell integrierter Systeme, IINAS) sowie aus der Datenbank Ecoinvent und werden regelmäßig aktualisiert.
Die Initiatoren der Klimaschutzprojekte – überwiegend erneuerbare Energieprojekte – erhalten für ihr Engagement Emissionsgutschriften, die in Form von Klimaschutzzertifikaten gehandelt werden können. Die Höhe des Emissionsausgleichs bemisst sich z. B. durch den Vergleich mit den Emissionen, die durch den Bau eines Kohlekraftwerkes anstatt der Erzeugung von erneuerbarem Strom entstanden wären.
Die erworbene Anzahl an CO2-Zertifikaten wurden stillgelegt. Dies ist insofern bedeutend, da diese Stilllegung Voraussetzung für die Gestaltung und Vermarktung CO2-neutraler Unternehmen und/oder Produkte ist. Ohne Stilllegung könnte ein CO2-Zertifikat im freiwilligen Markt ggf. weiter gehandelt werden, wodurch keine zusätzliche Emissionsreduktion erreicht würde.
Die von uns gekauften Klimaschutzprojekte werden jeweils nach einem der drei international anerkannten Zertifizierungsstandards - VCS (Verified Carbon Standard), UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen) oder der von WWF entwickelte Gold Standard - akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO2-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, wie beispielsweise dem TÜV, bescheinigt.
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